Warum gibt es die Staatsförderung?

Die Staatsförderung wurde ins Leben gerufen um Aktivitäten des Bayerischen Trachtenverbandes, der angeschlossenen Gauverbände und der angeschlossenen Trachtenvereine zu unterstützen. Die Förderung wird für Aktivitäten im Bereich der Heimat-, Brauch- und Trachtenpflege gewährt, insbesondere für die Jugendarbeit, aber auch für Aus- und Weiterbildung im Jugend- und Erwachsenenbereich.

Was und wer wird gefördert?

Die Förderung können sowohl Trachtenvereine, als auch Gauverbände, die dem Bayerischen Trachtenverband angeschlossen sind, beantragen.

Trachtenvereine können für ihre Kinder- und Jugendlichen im Alter zwischen 3 und 27 Jahre, sowie für qualifizierte Jugendleiter eine Förderung beantragen. Dafür sind im Jugenderhebungsbogen die entsprechenden Personen anzugeben.

Die Kinder- und Jugendlichen sowie die Jugendleiter müssen sich aktiv am Vereinsleben beteiligen. Die Jugendleiter müssen zudem die Jugendleitergrundschulung nach dem Bildungsprogramm der Bayerischen Trachtenjugend absolviert haben und eine gültige Juleica nachweisen.
Weiterhin können Trachtenvereine Vorhaben und Aktivitäten im Bereich der Heimat-, Brauch- und Trachtenpflege fördern lassen.

Gauverbände können eigene Vorhaben und Aktivitäten im Bereich der Heimat-, Brauch- und Trachtenpflege fördern lassen.